Reservierungen und Stornierungen
Schriftliche oder mündliche Reservierungen sind verbindlich, ebenso Buchungen über Portale. Sobald Sie die Ferienwohnung buchen, halten wir sie für Sie frei und können sie nicht mehr anderen Gästen anbieten. Im Anschluss an die Buchung ersuchen wir Sie um Bezahlung eines Angeldes (Art. 1385 ZGB) mittels Banküberweisung. Dieses ist nicht als Anzahlung zu betrachten, sondern dient als Sicherstellung für die Erfüllung des Reservierungsvertrages.
Sollte vor Reisebeginn oder während Ihres Aufenthaltes unerwartet etwas dazwischen kommen, ersuchen wir Sie, uns umgehend zu informieren. Wir werden natürlich unser Möglichstes tun, um die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
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Stornobedingungen
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird das Angeld, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00, zurückerstattet oder für einen späteren Aufenthalt gutgeschrieben.
- Ab 59 Tage bis 31 Tage vor Anreise wird das Angeld einbehalten.
- Innerhalb der letzten 30 Tage vor Anreise beträgt die Stornogebühr 100% des uns entstandenen Ausfalles (abzüglich Endreinigung).
- Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise berechnen wir für die gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Tage 100 % des Übernachtungspreises.
- Stornokosten werden im Ausmaß der effektiv frei gebliebenen Urlaubstage in Rechnung gestellt
REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
Damit Ihnen bei Stornierungen aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen keine Stornierungskosten entstehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen die HGV Stornoschutz-Versicherung an, die Sie und Ihre Familie umfassend absichert.
Achtung Covid-19: Im HGV Stornoschutz sind auch folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:
- Erkrankung an COVID-19
- Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und Ihre Anwesenheit ist zuhause dringend nötig
- wenn der Versicherte als Kategorie I-Kontaktperson (K1) mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt wird
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
- Ein positives Testergebnis ohne Symptome
- Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und Sie müssen in Quarantäne
Kein Versicherungsschutz besteht:
- wenn Sie als Risikoperson eingestuft sind und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchten
- wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
- Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (--> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage =
es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)
Für Informationen und Online Abschluss der HGV-Stornoschutzversicherung klicken Sie bitte auf: Europäische Reiseversicherung